Der Stichtag für den Beginn der Schulpflicht wird in den nächsten Jahren schrittweise nach vorne vorlegt.
Zu den Korridorkindern zählen die Kinder, die nach diesem Stichtag bis zum Ende des Kalenderjahres das 6. Lebensjahr erreichen.
Für Kinder, die innerhalb dieses „Korridors“ geboren sind, gilt zwar noch keine gesetzliche Schulpflicht, jedoch kann die Schulpflicht durch eine Anmeldung an der Schule ausgelöst werden.
Entnehmen Sie der folgenden Tabelle zu welcher Gruppe Ihr Kind gehört.
Einschulung zum Schuljahr |
Regelkinder (geboren im Zeitraum) |
Korridorkinder (geboren im Zeitraum) |
2020/21 |
1. Oktober 2013- 31. August 2014 |
1.September 2014 - 31. Dezember 2014 |
2021/22 |
1.September 2014 – 31. Juli 2015 |
1. August 2015 – 31. Dezember 2015 |
2022/23 |
1.August 2015 – 30. Juni 2016 |
1. Juli 2016 – 31. Dezember 2016 |
Falls Sie eine vorzeitige Einschulung wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt mit den Bezugserzieherinnen Ihres Kindes auf oder gegebenenfalls direkt mit der Schule